Meine Dienstleistungen umfassen:
- Übersetzung von Texten
- Anfertigung beglaubigter Dokumente
- Lektorat und Textbearbeitung
- Konsekutivdolmetschen bei Geschäftsverhandlungen in kleinen Kreisen
- Eildienst
- Abwicklung von Telefongesprächen ins Ausland
Zur Vorlage bei Behörden sind in der Regel beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Diese dürfen nur von beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzern ausgeführt werden. Für beglaubigte Urkunden gelten Pauschalpreise.
Ich bin beim
Leipziger Landgericht zugelassen. Die Beglaubigungen gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.